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E-Rechnung: Pflicht-Check für Ihren Betrieb
Beantworten Sie fünf Fragen. Sie erhalten sofort, ab wann Sie E-Rechnungen empfangen und ausstellen müssen. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.
So kommt das Ergebnis zustande
Der Check bildet die Regeln ab, die das Bundesfinanzministerium in seinen Fragen und Antworten zur E-Rechnung beschreibt:
- Empfang: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür.
- Ausstellen 2025 und 2026: Alle Betriebe dürfen noch Papierrechnungen ausstellen. Ein PDF per E-Mail ist nur erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.
- Ausstellen ab 2027: Betriebe mit einem Vorjahresumsatz über 800'000 € müssen bei Rechnungen an andere inländische Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
- Ausstellen ab 2028: Die Übergangsfrist für Betriebe bis 800'000 € Vorjahresumsatz endet am 31. Dezember 2027. Bis dahin dürfen auch bestehende EDI-Verfahren weiterlaufen.
- Ausnahmen: Rechnungen an Privatkunden, viele steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Leistungen von Kleinunternehmern und Leistungen an juristische Personen, die keine Unternehmer sind (z. B. viele Vereine).
Grenzen dieses Checks: Er ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle wie Organschaften, Leistungen ins Ausland oder gemischte steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung (abgerufen November 2026)