KMU·Praxis

E-Rechnung in Deutschland

Was die E-Rechnungspflicht für Ihren Betrieb konkret bedeutet

Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird das Ausstellen schrittweise Pflicht. Hier finden Sie in wenigen Minuten heraus, was für Sie gilt und was zu tun ist.

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Empfangen
Pflicht seit 1. Januar 2025
Ausstellen, Vorjahresumsatz über 800'000 €
Pflicht ab 1. Januar 2027
Ausstellen, alle übrigen Betriebe
Pflicht ab 1. Januar 2028
Gilt nur für
Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B)

Werkzeuge und Ratgeber

Pflicht-Check

Fünf Fragen zu Ihrem Betrieb. Ergebnis: ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen und welche Ausnahmen greifen.

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Fristen im Überblick

Alle Termine und Übergangsregeln auf einer Seite – inklusive Tage bis zum nächsten Stichtag.

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E-Rechnungen empfangen

Was Sie seit 2025 schon tun müssen: Postfach, Prüfung, Archivierung. Mit kurzer Schrittliste.

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XRechnung oder ZUGFeRD?

Die zulässigen Formate verständlich erklärt – und warum ein normales PDF nicht mehr reicht.

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Software-Auswahl

Checkliste mit 12 Kriterien, um ein passendes Rechnungsprogramm zu finden – unabhängig vom Anbieter.

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So arbeiten wir

Woher die Angaben stammen, wie wir sie prüfen und wie sich diese Seite finanziert.

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Das Wichtigste in drei Sätzen

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein normales PDF per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung, sondern als «sonstige Rechnung». Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, FAQ zur E-Rechnung. Stand: November 2026.